Welche Art von Unfall möchten Sie melden?

Wenn Sie einen Unfall gehabt haben, dann helfen wir Ihnen jederzeit.

Mit über 20 Jahren Erfahrung, müssen Sie sich in einem Schadensfall keine Sorgen machen. Unsere Meister, Anwälte und Gutachter sind die richtige Adresse für Sie.

Eigenverschuldet

Fremdverschuldet

Wenn Sie noch offene Fragen zu Ihrem Unfall haben, dann nutzen Sie unseren Frage-Antwortbereich. Hier haben wir die gängigsten Fragen unserer Kunden kurz und einfach beantwortet.

Unfall Eigenverschuldet

Melden Sie Ihren Schaden in vier einfachen Schritten bei uns an. Anschließend leiten wir alle Notwendigkeiten ein und wickeln für Sie alles weitere ab. So müssen Sie sich keine Gedanken mehr über einen reibungsfreien Ablauf machen.

Unfall melden

Wenn Sie ADAC Mitglied sind oder der Unfallschaden über der Bagatellgrenze von 750,00€ liegt, dann ist die Abholung Ihres Fahrzeugs immer kostenlos. Anderenfalls erfahren Sie bei Ihrer Versicherung, ob die kostenlose Abholung im Versicherungsumfang enthalten ist.
Wir benötigen ein Bild Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil1, damit wir alle Informationen Ihres Fahrzeugs entnehmen können.
Haben Sie noch keine Schadensnummer oder keinen Ansprechpartner bei Ihrer Versicherung, dann brauchen Sie dieses Feld nicht ausfüllen.
Ich weise die Versicherung und gegebenenfalls den regulierenden Rechtsanwalt an, alle oben genannten Schadensbeträge unmittelbar an die oben genannte Firma zu zahlen und bitte darum, die Zahlungsbereitschaft kurzfristig dorthin zu bestätigen. Zahlungseingänge vom Versicherer, dem Halter oder dem Fahrer werden auf die Forderung gegen mich angerechnet. Durch diese Abtretung und Zahlungsanweisung werde ich nicht von meiner Verpflichtung zur Zahlung der Kosten befreit. Wenn und soweit die Versicherung nicht innerhalb von 3 Wochen ab Rechnungsstellung bestätigt, bin ich Zahlungspflichtig. Im Umfang durch mich geleisteter Zahlungen überträgt der Zessionar die Schadensersatzansprüche Zug um Zug an mich zurück.

Unfall melden

Sind Sie ADAC Mitglied oder liegt der Unfallschaden über der Bagatellgrenze (750,00€), dann ist die Abholung Ihres Fahrzeugs immer kostenlos. Anderenfalls erfahren Sie bei Ihrer Versicherung, ob die kostenlose Abholung im Versicherungsumfang enthalten ist.
Fahrzeugschein hochladen
Wir benötigen ein Bild Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil1, damit wir alle Informationen Ihres Fahrzeugs entnehmen können.
Haben Sie noch keine Schadensnummer oder keinen Ansprechpartner bei Ihrer Versicherung, dann brauchen Sie dieses Feld nicht ausfüllen.
Ich weise die Versicherung und gegebenenfalls den regulierenden Rechtsanwalt an, alle oben genannten Schadensbeträge unmittelbar an die oben genannte Firma zu zahlen und bitte darum, die Zahlungsbereitschaft kurzfristig dorthin zu bestätigen. Zahlungseingänge vom Versicherer, dem Halter oder dem Fahrer werden auf die Forderung gegen mich angerechnet. Durch diese Abtretung und Zahlungsanweisung werde ich nicht von meiner Verpflichtung zur Zahlung der Kosten befreit. Wenn und soweit die Versicherung nicht innerhalb von 3 Wochen ab Rechnungsstellung bestätigt, bin ich Zahlungspflichtig. Im Umfang durch mich geleisteter Zahlungen überträgt der Zessionar die Schadensersatzansprüche Zug um Zug an mich zurück.

Unfall Fremdverschuldet

Melden Sie Ihren Schaden in vier einfachen Schritten bei uns an. Anschließend leiten wir alle Notwendigkeiten ein und wickeln für Sie alles weitere ab. So müssen Sie sich keine Gedanken mehr über einen reibungsfreien Ablauf machen.

Häufig gestellte fragen

Nutzen Sie unseren einfachen Unfall- und Gutachtenservice, indem Sie eines der oben angeführten Kontaktformulare verwenden, ganz gleich ob unverschuldet oder selbstverschuldet.

Nachdem Sie uns die notwendige Information über das Kontaktformular mitgeteilt haben, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung

Nachdem Sie uns die notwendige Information über das Kontaktformular mitgeteilt haben, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung

Man unterscheidet im Schadensfall zwischen Vollkaskoschaden und Haftpflicht schaden. Bei einem Vollkaskofall sind Sie der Verursacher des Schadens und Ihre eigene Versicherung kommt für die Reparatur auf. Von einem Haftpflichtschaden spricht man, wenn der Unfallgegner die Schuld trägt. Ist dies der Fall, muss die gegnerische Versicherung für den Schaden aufkommen.

Als ADAC Mitglied können Sie Ihr Fahrzeug kostenlos zu einer Werkstatt im Umkreis von 100 Kilometern Luftlinie abschleppen lassen. Ist Ihr Fahrzeug nach einem fremdverschuldeten Unfall nicht mehr fahrbereit, dann holen wir Ihr Fahrzeug auch kostenfrei ab. Vorausgesetzt der Schadensumfang liegt über der Bagatellgrenze von 750€.

Bei einem Totalschaden holen wir Ihr Fahrzeug ab und schalten für Sie einen Gutachter ein. Dieser ermittelt dann den Restwert des Fahrzeugs und wir informieren Sie anschließend über alle weiteren Schritte.

Von einem Bagatellschaden spricht man, wenn der Schaden unter der Bagatellgrenze von 750,00€ liegt

Ob ein Gutachter hinzugezogen werden muss, ist abhängig vom Schadensumfang. Liegt der Schaden bei über 750€, schalten wir für Sie automatisch einen unabhängigen Gutachter ein.

Nach einem fremdverschuldeten Unfall holen wir Ihr nicht mehr fahrbereites Fahrzeug kostenlos ab, vorausgesetzt der Schaden liegt über der Bagatellgrenze von 750€.

Ist das verunfallte Fahrzeug Ihr tägliches Fortbewegungsmittel, steht Ihnen ein Ersatzfahrzeug zu. Dieses dürfen Sie verwenden, solange Ihr eigenes Fahrzeug von einem Gutachter begutachtet und von einer Werkstatt repariert wird. Für die Kosten des Ersatzfahrzeugs, kommt die gegnerische Versicherung auf.