Welche Art von Unfall möchten Sie melden?
Wenn Sie einen Unfall gehabt haben, dann helfen wir Ihnen jederzeit.
Mit über 20 Jahren Erfahrung, müssen Sie sich in einem Schadensfall keine Sorgen machen. Unsere Meister, Anwälte und Gutachter sind die richtige Adresse für Sie.
Eigenverschuldet
Fremdverschuldet
Wenn Sie noch offene Fragen zu Ihrem Unfall haben, dann nutzen Sie unseren Frage-Antwortbereich. Hier haben wir die gängigsten Fragen unserer Kunden kurz und einfach beantwortet.
Unfall Eigenverschuldet
Melden Sie Ihren Schaden in vier einfachen Schritten bei uns an. Anschließend leiten wir alle Notwendigkeiten ein und wickeln für Sie alles weitere ab. So müssen Sie sich keine Gedanken mehr über einen reibungsfreien Ablauf machen.
- Nennen Sie uns in Schritt 1 Ihre Persönlichen Angaben, so können wir Sie bei Rückfragen einfach kontaktieren und Sie über den Status Ihrer Unfallreparatur auf dem Laufenden halten.
- in Schritt 2 können Sie ein Bild von ihrem Fahrzeugschein anfügen. Somit können wir Ihr Fahrzeug in unserem System anlegen das Fahrzeug bei Anlieferung in unserer Werkstatt sofort bearbeiten.
- Im dritten Schritt teilen Sie uns die Kontaktdaten Ihrer Versicherung, damit wir diese für Sie über den Ablauf der Reparatur und weiterer Anliegen kontaktieren können. Zudem können Sie uns grundliegende Informationen zum Schaden Ihres Fahrzeuges mitteilen.
- Im letzten Schritt füllen Sie die Abtretungserklärung aus. Diese benötigen wir, um die Reparaturen am Fahrzeug durchzuführen. So müssen Sie sich im Nachhinein um nichts mehr kümmern und wir leiten für Sie alle weiteren Maßnahmen ein.
Unfall melden
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Unfall Fremdverschuldet
Melden Sie Ihren Schaden in vier einfachen Schritten bei uns an. Anschließend leiten wir alle Notwendigkeiten ein und wickeln für Sie alles weitere ab. So müssen Sie sich keine Gedanken mehr über einen reibungsfreien Ablauf machen.
- Nennen Sie uns in Schritt 1 Ihre Persönlichen Angaben, so können wir Sie bei Rückfragen einfach kontaktieren und Sie über den Status Ihrer Unfallreparatur auf dem Laufenden halten.
- in Schritt 2 können Sie ein Bild von ihrem Fahrzeugschein anfügen. Somit können wir Ihr Fahrzeug in unserem System anlegen das Fahrzeug bei Anlieferung in unserer Werkstatt sofort bearbeiten.
- Im dritten Schritt teilen Sie uns die Kontaktdaten Ihrer Versicherung, damit wir diese für Sie über den Ablauf der Reparatur und weiterer Anliegen kontaktieren können. Zudem können Sie uns grundliegende Informationen zum Schaden Ihres Fahrzeuges mitteilen.
- Im letzten Schritt füllen Sie die Abtretungserklärung aus. Diese benötigen wir, um die Reparaturen am Fahrzeug durchzuführen. So müssen Sie sich im Nachhinein um nichts mehr kümmern und wir leiten für Sie alle weiteren Maßnahmen ein.
Häufig gestellte fragen
Nutzen Sie unseren einfachen Unfall- und Gutachtenservice, indem Sie eines der oben angeführten Kontaktformulare verwenden, ganz gleich ob unverschuldet oder selbstverschuldet.
Nachdem Sie uns die notwendige Information über das Kontaktformular mitgeteilt haben, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung
Nachdem Sie uns die notwendige Information über das Kontaktformular mitgeteilt haben, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung
Man unterscheidet im Schadensfall zwischen Vollkaskoschaden und Haftpflicht schaden. Bei einem Vollkaskofall sind Sie der Verursacher des Schadens und Ihre eigene Versicherung kommt für die Reparatur auf. Von einem Haftpflichtschaden spricht man, wenn der Unfallgegner die Schuld trägt. Ist dies der Fall, muss die gegnerische Versicherung für den Schaden aufkommen.
Als ADAC Mitglied können Sie Ihr Fahrzeug kostenlos zu einer Werkstatt im Umkreis von 100 Kilometern Luftlinie abschleppen lassen. Ist Ihr Fahrzeug nach einem fremdverschuldeten Unfall nicht mehr fahrbereit, dann holen wir Ihr Fahrzeug auch kostenfrei ab. Vorausgesetzt der Schadensumfang liegt über der Bagatellgrenze von 750€.
Bei einem Totalschaden holen wir Ihr Fahrzeug ab und schalten für Sie einen Gutachter ein. Dieser ermittelt dann den Restwert des Fahrzeugs und wir informieren Sie anschließend über alle weiteren Schritte.
Von einem Bagatellschaden spricht man, wenn der Schaden unter der Bagatellgrenze von 750,00€ liegt
Ob ein Gutachter hinzugezogen werden muss, ist abhängig vom Schadensumfang. Liegt der Schaden bei über 750€, schalten wir für Sie automatisch einen unabhängigen Gutachter ein.
Nach einem fremdverschuldeten Unfall holen wir Ihr nicht mehr fahrbereites Fahrzeug kostenlos ab, vorausgesetzt der Schaden liegt über der Bagatellgrenze von 750€.
Ist das verunfallte Fahrzeug Ihr tägliches Fortbewegungsmittel, steht Ihnen ein Ersatzfahrzeug zu. Dieses dürfen Sie verwenden, solange Ihr eigenes Fahrzeug von einem Gutachter begutachtet und von einer Werkstatt repariert wird. Für die Kosten des Ersatzfahrzeugs, kommt die gegnerische Versicherung auf.